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   VGH Bayern, 08.07.2014 - 3 C 14.996   

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VGH Bayern, 08.07.2014 - 3 C 14.996 (https://dejure.org/2014,19545)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.07.2014 - 3 C 14.996 (https://dejure.org/2014,19545)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - 3 C 14.996 (https://dejure.org/2014,19545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Streitwertbeschwerde; Beamtenrecht; Dienstpostenkonkurrenz zwischen Um- bzw. Versetzungs- und Aufstiegsbewerber; Auffangstreitwert

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2002 - 2 M 15/02
    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 3 C 14.996
    Mit der Verleihung eines anderen Amtes i.S.d. § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG (§ 13 Abs. 4 Satz Satz 2 GKG a.F.) ist nämlich nicht der bloße Wechsel der Amtsbezeichnung infolge einer Um- bzw. Versetzung, sondern die Verleihung eines statusrechtlich anderen Amtes mit besoldungsmäßigen Auswirkungen gemeint (OVG Greifswald B.v. 23.7.2002 - 2 M 15/02 - NVwZ-RR 2003, 577).

    Treffen - wie hier - bei der Besetzung eines Dienstpostens die Bewerbungen eines Um- bzw. Versetzungs- mit der eines Aufstiegsbewerbers aufeinander, so ist im Fall der reinen Dienstpostenkonkurrenz des Klägers, der keine Beförderung, sondern lediglich eine Um- bzw. Versetzung anstrebt, im Hauptsacheverfahren der hierfür maßgebliche Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG von 5.000,-- EUR festzusetzen (vgl. OVG Greifswald B.v. 23.7.2002 a.a.O.; BayVGH B.v. 17.6.2008 - 3 CE 08.884 - juris; OVG NRW B.v. 19.12.2013 - 6 E 1154/13 - juris).

  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 3 C 13.298

    Der Streitwert eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreits im

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 3 C 14.996
    Damit handelt es sich nach der sich aus dem Antrag der Klägerin für sie ergebenden Bedeutung der Sache nicht um ein Verfahren auf Beförderung als der Verleihung eines anderen Amtes i.S.d. § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG (vgl. BayVGH B.v. 12.11.1998 - 3 C 97.3766 - juris; B.v. 7.12.2000 - 3 C 00.3341 - juris; B.v. 22.4.2013 - 3 C 13.298 - NVwZ-RR 2013, 702), bei dem der Streitwert - ungeachtet der beantragten bloßen Verbescheidung, aufgrund der der Streitwert gemäß Nr. 10.3 des Streitwertkatalogs nochmals zu halbieren wäre (BayVGH B.v. 22.4.2013 a.a.O.) - in Höhe der Hälfte des sich nach § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 GKG ergebenden Betrags festzusetzen wäre.
  • VGH Bayern, 17.06.2008 - 3 CE 08.884

    Vorläufiger Rechtsschutz im Rahmen einer reinen Dienstpostenkonkurrenz ohne

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 3 C 14.996
    Treffen - wie hier - bei der Besetzung eines Dienstpostens die Bewerbungen eines Um- bzw. Versetzungs- mit der eines Aufstiegsbewerbers aufeinander, so ist im Fall der reinen Dienstpostenkonkurrenz des Klägers, der keine Beförderung, sondern lediglich eine Um- bzw. Versetzung anstrebt, im Hauptsacheverfahren der hierfür maßgebliche Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG von 5.000,-- EUR festzusetzen (vgl. OVG Greifswald B.v. 23.7.2002 a.a.O.; BayVGH B.v. 17.6.2008 - 3 CE 08.884 - juris; OVG NRW B.v. 19.12.2013 - 6 E 1154/13 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2013 - 6 E 1154/13

    Streitwertbeschwerde in einem auf die vorläufige Freihaltung einer Stelle

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 3 C 14.996
    Treffen - wie hier - bei der Besetzung eines Dienstpostens die Bewerbungen eines Um- bzw. Versetzungs- mit der eines Aufstiegsbewerbers aufeinander, so ist im Fall der reinen Dienstpostenkonkurrenz des Klägers, der keine Beförderung, sondern lediglich eine Um- bzw. Versetzung anstrebt, im Hauptsacheverfahren der hierfür maßgebliche Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG von 5.000,-- EUR festzusetzen (vgl. OVG Greifswald B.v. 23.7.2002 a.a.O.; BayVGH B.v. 17.6.2008 - 3 CE 08.884 - juris; OVG NRW B.v. 19.12.2013 - 6 E 1154/13 - juris).
  • VGH Bayern, 07.10.2005 - 1 C 05.151
    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 3 C 14.996
    Der vom Verwaltungsgericht gemäß § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG vom 5. Mai 2004 (BGBl I S. 718) - das hier nach § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG Anwendung findet, da die Klage am 8. April 2013 erhoben wurde; dies gilt auch für das Beschwerdeverfahren gegen die Streitwertfestsetzung (BayVGH B.v. 7.10.2005 - 1 C 05.151 - NVwZ-RR 2006, 150) - i.V.m. Nr. 10.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (in der Fassung von 2004) auf 18.407,02 EUR (= 1/4 des 13-fachen Betrags des Endgrundgehalts in BesGr. A 15 BayBesO zum Stand 1. Januar 2013 in Höhe von monatlich 5.663,70 EUR) festgesetzte Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren ist gemäß § 52 Abs. 2 GKG auf 5.000,-- EUR zu ermäßigen, weil sich das klägerische Begehren nicht auf Beförderung (als der Verleihung eines anderen Amtes i.S.d. § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG), sondern auf Umsetzung richtet.
  • VGH Bayern, 07.12.2000 - 3 C 00.3341

    Verfahren auf Übertragung des streitigen Dienstpostens bzw. dessen Freihaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 3 C 14.996
    Damit handelt es sich nach der sich aus dem Antrag der Klägerin für sie ergebenden Bedeutung der Sache nicht um ein Verfahren auf Beförderung als der Verleihung eines anderen Amtes i.S.d. § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG (vgl. BayVGH B.v. 12.11.1998 - 3 C 97.3766 - juris; B.v. 7.12.2000 - 3 C 00.3341 - juris; B.v. 22.4.2013 - 3 C 13.298 - NVwZ-RR 2013, 702), bei dem der Streitwert - ungeachtet der beantragten bloßen Verbescheidung, aufgrund der der Streitwert gemäß Nr. 10.3 des Streitwertkatalogs nochmals zu halbieren wäre (BayVGH B.v. 22.4.2013 a.a.O.) - in Höhe der Hälfte des sich nach § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 GKG ergebenden Betrags festzusetzen wäre.
  • VGH Bayern, 12.11.1998 - 3 C 97.3766
    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 3 C 14.996
    Damit handelt es sich nach der sich aus dem Antrag der Klägerin für sie ergebenden Bedeutung der Sache nicht um ein Verfahren auf Beförderung als der Verleihung eines anderen Amtes i.S.d. § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG (vgl. BayVGH B.v. 12.11.1998 - 3 C 97.3766 - juris; B.v. 7.12.2000 - 3 C 00.3341 - juris; B.v. 22.4.2013 - 3 C 13.298 - NVwZ-RR 2013, 702), bei dem der Streitwert - ungeachtet der beantragten bloßen Verbescheidung, aufgrund der der Streitwert gemäß Nr. 10.3 des Streitwertkatalogs nochmals zu halbieren wäre (BayVGH B.v. 22.4.2013 a.a.O.) - in Höhe der Hälfte des sich nach § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 GKG ergebenden Betrags festzusetzen wäre.
  • VGH Bayern, 11.11.2020 - 3 BV 19.1619

    Dienstpostenbesetzung im Polizeidienst, hier: zeitlicher Zusammenhang zwischen

    Die Bewertung des Begehrens richtet sich nicht nach § 52 Abs. 6 Satz 4 i.V. m Satz 1 Nr. 1 GKG, sondern nach § 52 Abs. 2 GKG, weil der streitbefangene Dienstposten für den Antragsteller kein Beförderungsdienstposten ist (BayVGH, B.v. 8.7.2014 - 3 C 14.996 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 10.9.2020 - 1 B 646/20 - juris Rn. 29 f.).
  • VG München, 24.10.2014 - M 5 E 14.3405

    Dienstpostenbesetzung; Anordnungsgrund; reine Dienstpostenkonkurrenz

    Ist die Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle für den Antragsteller nicht mit einer Beförderung verbunden, sondern müsste sie im Wege einer eine Umsetzung oder Versetzung erfolgen, bemisst sich der Streitwert im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 52 Abs. 2 GKG (vgl. BayVGH, B.v. 8.7.2014 - 3 C 14.996 - juris; BayVGH, B.v. 17.6.2008 - 3 CE 08.884 - juris; OVG NRW, B.v. 19.12.2013 - 6 E 1154/13 - juris).
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